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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Rechtliche Hintergründe - Veröffentlichung von Bildern | 21 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 377496 | ||
Datum | 29.12.2006 15:07 MSG-Nr: [ 377496 ] | 8622 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christian Mayer Wie verhält es sich dabei mit dem persönlichen Recht auf sein Abbild? Also jeder hat das recht an seinem pers. Bild. Einfach mal knippsen und veröffentlichen ist nicht. Geschrieben von Christian Mayer Sollten wir uns von jedem einzelnen eine Zustimmungs-/Einverständniserklärung unterschreiben lassen, dass wir sein Bild auf unseren Internetseiten veröffentlichen dürfen? Am besten von den Erziehungsberechtigten. Ihr umgeht damit von Anfang an evtl. Probleme und Schwierigkeiten. Geschrieben von Christian Mayer Wie streng wird das gesehen? Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn ein Betreffender das Entfernen seines Bildes fordert, muss dem umgehend folge geleistet werden. Geschrieben von Christian Mayer Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es dieser Art? Ja, welche genau dürfte Katja besser wissen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | ||||
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