News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 379178 | |||
Datum | 07.01.2007 12:42 MSG-Nr: [ 379178 ] | 14862 x gelesen | |||
ja klar meinte ich die Qualifikation....es handelt sich ja eigentlich wenn man es so will um eine eigenständige Gruppe in einem anderen Ort,auch wenn die Zweckvereinbarung/Satzung von einer gemeinsamen Feuerwehr spricht Da sowohl nominell als auch praktisch (=Einsätze) eigentlich keine Eigenständigkeit herrscht, würde ich nur wegen einer räumlichen Trennung nicht davon sprechen. Wie ist es denn im Ausbildungsbereich geregelt - getrennt oder zusammen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|