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Technisches Hilfswerk
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RubrikAusbildung zurück
ThemaFahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge13 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW380756
Datum15.01.2007 00:07      MSG-Nr: [ 380756 ]8223 x gelesen

Moinmoin!

Geschrieben von Gerrit Schulmeyerbeim THW gibt es die sog. Fahrgenehmigung welche vom OV beantragt und LV genehmigt wird :
voraussetzungen waren oder sind ( mein letzter stand dazu ist von 2002 )
1. den Führerschein
2. eine Abegschlossene Grundausbildung
3. Fahrereinweisung (ca. 16h )
4. Jährliche Fahrerbelehrung


um es genau zu beschreiben:

Das Vorhandensein des Führerscheines und eine abgeschlossenen Basisausbildung sind natürlich Voraussetzung für die Erteilung einer THW-Fahrgenehmigung.

Von Bereichsausbildern Kraftfahrwesen (die an der THW-Bundesschule in Neuhausen eine Woche geschult werden) wird im Auftrag der Geschäftsstellen die Bereichausbildung für Kraftfahrer durchgeführt. Für Kraftfahrer der Klassen B/BE sind dies 24 Stunden, für Kraftfahrer die C/CE-Fahrzeuge fahren sollen kommen noch mal 8 Stunden dazu. Gewinnt der oder die Bereichsausbilder über einen Helfer den Eindruck das es keine gute Entscheidung ist ihm eine Fahrgenehmigung zu erteilen, dann bescheinigt er halt die negative Teilnahme an der Ausbildung. Dies passiert aber in der Regel nicht, da die Kameraden die eine Fahrgenehmigung erhalten sollen sorgfältig ausgewählt werden. Im Rahmen der Ausbildung werden die Helfer mit allen gängigen Fahrzeugtypen die sie fahren sollen vertraut gemacht. Sie haben im weiteren selbst darauf zu achten das sie für Fahrzeuge die sie nicht kennen eine Einweisung bekommen bevor sie losfahren.

Der Bereichsausbilder Kraftfahrwesen und der Ausbildungsbeauftragte bescheinigen die Teilnahme an der Ausbildung. Der Ortsverband beantragt dann bei der Geschäftsstelle die Erteilung einer Fahrgenehmigung (Führerschein wird in Kopie beigefügt). Wenn dem nichts entgegen steht (früher hat man eingewilligt das das THW sich in Flensburg nach "Vorerkrankungen" erkundigen kann, ob das heute noch gemacht wird weiß ich nicht) stellt die Geschäftsstelle eine Fahrgenehmigung aus. Die neue Fahrgenehmigung ähnelt in ihrer Aufmachung dem Kartenführerschein. Für Sonderfahrzeuge (Radlader, Fahrzeuge mit Ladekran, Krane) gibt es die besagten Sonderlehrgänge an der THW-Schule in Hoya.

Wenn ein Helfer bei uns zu oft über die Stränge schlägt (unangepasste Fahrweise im Dienstbetrieb, fahren ohne Fahrauftrag) legt unser Ortsbeauftragter auch schon mal eine Fahrgenehmigung für ein halbes Jahr auf Eis. Zum unbefristete Einzug einer Fahrgenehmigung und somit dem Verlust der Erlaubnis zum Führen (oder Fahren) von THW-Fahrzeugen ist es bislang bei uns noch nicht gekommen.


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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