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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 13 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW | 380757 | ||
Datum | 15.01.2007 00:15 MSG-Nr: [ 380757 ] | 7997 x gelesen | ||
Nachtrag: Dazu kommt natürlich noch einmal jährlich die Kraftfahrerbelehrung ohne die die Fahrgenehmigung nicht mehr gültig ist. Im Rahmen der Kraftfahrerbelehrungen soll der Kraftfahrer über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden (Änderungen THW-seitig, Änderungen der Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung, Änderungen im Bereich Gefahrtgutrecht). Beispiel für den Inhalt einer Kraftfahrerbelehrung: Wenn wir z.B. auf dem Dienstweg ein Informationsblatt mit dem Titel "Regeln zur Verwendung der Sondersignale durch Deutsche Feuerwehr- und THW-Fahrzeuge in den Niederlanden" erhalten (wie im Herbst letzten Jahres geschehen), dann wird dieses Informationsblatt zwar direkt per Mail an alle Helfer zur Kenntnisnahme verschickt, aber parallel dazu in der nächsten Kraftfahrerunterweisung auch nochmal durchgesprochen. ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld Ralf Röhling | ||||
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