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Landesfeuerwehrschule
RubrikAusbildung zurück
ThemaFahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge13 Beiträge
AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg380781
Datum15.01.2007 10:28      MSG-Nr: [ 380781 ]8142 x gelesen

Moin Daniel,

in Hamburg nimmst Du trotz vorhandener, privat erworbener Fahrerlaubnis zunächst an einer Unterweisung zum Thema Sonderrechte an der LFS teil, ich glaube es waren 2 Abende. Hierzu kommt noch ein "Abfahren" auf einem entsprechenden Fahrzeug mit Fahrlehrer der LFS.

Wehrintern haben wir zudem die Regelung, daß jeder Fahrer eine gewisse Anzahl an Kilometern im Monat zu fahren hat, um ein Mindestmaß an Routine zu erhalten.

Beste Grüße



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