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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Satzung für hessische JF | 11 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 381914 | |||
Datum | 21.01.2007 10:21 MSG-Nr: [ 381914 ] | 5563 x gelesen | |||
Stichwort Jugendsammelwoche. Da da diverse andere Vereine und Gruppierungen (Kirche zB) auch herumlaufen, gehe ich stark davon aus, dass das in die Jugendkasse (also das Vereinskonto) laufenden Gelder da durchaus richtig untergebracht sind. Kommt darauf an wer bei der Jugendsammelwoche teilnimmt. Da ich davon ausgehe, daß nicht der Verein der Träger der freien Jugendhilfe ist, wird das wohl die Jugendfeuerwehr sein. Und dann ist es schon etwas schwierig wenn das Geld auf dem Vereinskonto landet. Und wenn der Dienstplan Fußballspielen am Grillplatz vorsieht und der Verein seinen dort seltsamerweise auflaufenden Jugendmitgliedern Würstchen angedeihen lassen möchte... so kann er das doch tun ;o) Denkt dabei aber an die Regelungen, welche sich aus einer eventuell vorhandenen Gemeinnützigkeit eures Vereins ergeben könnten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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