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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | Vollständige PSA als Lehrgangsvorraussetzung | 43 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 386391 | |||
Datum | 14.02.2007 18:43 MSG-Nr: [ 386391 ] | 18278 x gelesen | |||
Wenn ich Deine Schilderung so lese, wünsche ich mir, dass es für Feuerwehren, bzw. alle Einrichtungen einer Kommune eine Art Berufsgenossenschaft gibt, die regelmäßig Kontrollen durchführt und die Kommune bei vergehen auch "gegeben" abstraft, wie es in der Industrie/Wirtschaft auch geschieht. Gibt es doch - die Unfallkassen. Nur scheinbar sind die nicht so hinterher wie die BGen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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