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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY387150
Datum20.02.2007 07:36      MSG-Nr: [ 387150 ]17587 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Thomas BodenbenderDie Befugnisse auf der Einsatzfahrt ergibt sich durch die Zuständigkeit. Es ist "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" und damit SoSi angesagt.
    Das würde ich so pauschal nicht unterstreichen. Kommt immer auf die Alarmmeldung an. Wenn es heisst "Ölspur in einer Kurve, schon mehrere Fahrzeuge ins Schleudern geraten", sehe ich durchaus eine SoSi-Berechtigung. Wenn es aber heisst "Polizei sichert bereits ab", sehe ich absolut keinen Grund für SoSi.

    Gruß
    Peter



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    Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt