News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 387150 | ||
Datum | 20.02.2007 07:36 MSG-Nr: [ 387150 ] | 17587 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Thomas Bodenbender Die Befugnisse auf der Einsatzfahrt ergibt sich durch die Zuständigkeit. Es ist "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" und damit SoSi angesagt. Das würde ich so pauschal nicht unterstreichen. Kommt immer auf die Alarmmeldung an. Wenn es heisst "Ölspur in einer Kurve, schon mehrere Fahrzeuge ins Schleudern geraten", sehe ich durchaus eine SoSi-Berechtigung. Wenn es aber heisst "Polizei sichert bereits ab", sehe ich absolut keinen Grund für SoSi. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|