News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 387154 | ||
Datum | 20.02.2007 08:15 MSG-Nr: [ 387154 ] | 17660 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Thomas Bodenbender Da je nach Straßenart die Kommune der zuständige Bauträger ist, kann diese auch die Gefahr in Eigenverantwortung beseitigen. Ich denke mal, dass sich das aufgrund der Alarmierung ergibt, nicht immer werden Ölspuren ja über die Leitstellen gemeldet und wenn der Bauhof bereits tätig ist, würde ich gleich wieder abrücken. Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dass die Kommune die Ölspurbeseitigung auch in "unkritischen" Fällen der Feuerwehr übertragen kann. Bauhof und Feuerwehr ist beides "die Gemeinde" als Straßenbaulastträger. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.223