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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387159
Datum20.02.2007 09:45      MSG-Nr: [ 387159 ]17682 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Thomas Bodenbender"... oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden". Ich denke ein Einsatz "Ölspur" würde in diese Kategorie gehören.

    Wie ich bereits schrieb, es muß höchste Eile geboten sein. § 38 (1) lautet:
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Man kann ihn zur Erhöhung der Übersicht auch anders strukturieren:
    "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
    - Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
    - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
    - flüchtige Personen zu verfolgen
    - oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."

    Vielleicht wird es so deutlicher.
    D.h. es reicht gerade nicht aus, dass nur eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abgewendet werden soll.

    NICHT strukturieren kann man
    Man kann ihn zur Erhöhung der Übersicht auch anders strukturieren:
    "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden
    - wenn höchste Eile geboten ist
    - um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
    - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
    - flüchtige Personen zu verfolgen
    - oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."

    Denn dann würde es bereits ausreichen, dass ich in Eile bin, um SoSi zu nutzen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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