Was die Abarbeitung der Ölspur betrifft ändert sich in meinen Augen nichts.
Was mich aber brennend interessiert, ob das die letzte Instanz war, oder ob es noch eine Berufung gibt. Denn irgendwo kann ich es nicht nach vollziehen das die Stadt die Beseitigung für eine Ölspur auf einer Land oder Bundesstrasse selber tragen soll, und sich die Kosten nicht erstatten lassen darf wenn der Verursache nicht ermittelbar ist. Denn für die Beseitigung auf Landstrassen ist ja erstmal das Landesstrassenbauamt bzw. hier Straßen-NRW zuständig. Da diese aber nicht mal eine Rufbereitschaft haben, weil es ihnen zu teuer ist, soll die Gemeinde die Kosten tragen ? Kann jemand sagen ob bei dem Urteil Berufung eingereicht wurde ?
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