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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 387199 | ||
Datum | 20.02.2007 12:22 MSG-Nr: [ 387199 ] | 17591 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Herden Was die Abarbeitung der Ölspur betrifft ändert sich in meinen Augen nichts. Das sehe ich anders! Geschrieben von Christian Herden Denn für die Beseitigung auf Landstrassen ist ja erstmal das Landesstrassenbauamt bzw. hier Straßen-NRW zuständig. Wenn ich das Urteil richtig interpretiere, dann ja eben nicht mehr, denn dann ist es der klassische Unglücksfall nach § 1 FSHG und damit sind wir zuständig... Oder deute ich das falsch? Gruß Timo | ||||
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