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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 387311 | |||
Datum | 20.02.2007 21:46 MSG-Nr: [ 387311 ] | 18098 x gelesen | |||
Also wennich die Rechtslage richtig verstandenhabe, kann der Fotograf mit seine Bilder machen was immer er will. Im Allgemeinen ja, im Besonderen nein. Sachdienliche weitere Hinweise nimmt jede Prressestelle gerne entgegen Der Fotograf ist zwar Urheber, die Möglichkeiten die Werke zu veröffentlichen sind jedoch eingeschränkt. Darin sehe ich keinen Widerspruch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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