alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388056
Datum24.02.2007 16:31      MSG-Nr: [ 388056 ]17589 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Hallo!

    Man sollte mal überlegen, ob das Urteil nicht überinterpretiert wird.
    Die Feuerwehr ist bei Unglücksfällen zuständig. Ok.
    Aufgaben ist nun die Gefahren abzuwehren.
    Die Gefahren sind:
    - Rutschgefahr für den nachfolgenden Straßenverkehr
    - Versickern von Öl

    Gefahr 1 bekämpfe ich durch absperren.
    Gefahr 2 bekämpfe ich durch abstreuen.

    Warum muss ich denn die Straße wieder freigeben?
    Wenn eine Wohnung brennt, machen wir auch nur das Feuer aus, wir machen die Wohnung nicht wieder bewohnbar.

    Mir ist schon klar, dass diese Lösung auf Widerstand von verschiedenen Seiten treffen könnte. ;-)

    Gruß
    Sven



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.127


    Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt