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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388070 | ||
Datum | 24.02.2007 17:05 MSG-Nr: [ 388070 ] | 17561 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Ulrich Cimolino Nein, aber wir erklären (je nach Gemeinde!) ggf. die Wohnung für nicht mehr bewohnbar Entsprechend ist die Straße zur Zeit nicht befahrbar. Geschrieben von Ulrich Cimolino Der Rest ist langsam akademisch... Was heißt akademisch? Ich halte das für ziemlich (un-) praktisch: Wenn in einer Gemeinde die Feuerwehr zur Ölspur ausrückt, hat die heute ein Problem: hat sie nur Bindemittel dabei, kann sie die Ölspur nicht sachgerecht beseitigen und begeht quasi vorsätzlich eine Amtspflichtverletzung, mit den Haftungsrechtlichen Folgen für den Einsatzleiter (Regreß!). Sperren ist keine vorsätzliche Amtspflichverletzung. Es gibt sehr viele Feuerwehren, die können im Moment gar nicht die Aufgabe ohne Amtspflichtverletzung abarbeiten. gruß Sven | ||||
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