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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388070
Datum24.02.2007 17:05      MSG-Nr: [ 388070 ]17561 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Hi!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, aber wir erklären (je nach Gemeinde!) ggf. die Wohnung für nicht mehr bewohnbar
    Entsprechend ist die Straße zur Zeit nicht befahrbar.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Rest ist langsam akademisch...

    Was heißt akademisch? Ich halte das für ziemlich (un-) praktisch:
    Wenn in einer Gemeinde die Feuerwehr zur Ölspur ausrückt, hat die heute ein Problem:
    hat sie nur Bindemittel dabei, kann sie die Ölspur nicht sachgerecht beseitigen und begeht quasi vorsätzlich eine Amtspflichtverletzung, mit den Haftungsrechtlichen Folgen für den Einsatzleiter (Regreß!).

    Sperren ist keine vorsätzliche Amtspflichverletzung. Es gibt sehr viele Feuerwehren, die können im Moment gar nicht die Aufgabe ohne Amtspflichtverletzung abarbeiten.

    gruß
    Sven



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