Das meine ich allerdings nun wieder nicht. Die Feuerwehr hat einen Auskunftspflicht die Presse gegenüber, sowie die Gemeindeverwaltung ja generell auch. Dabei ist diese Pflicht wohl rein auf verbale Auskünfte beschränkt. Schriftliche oder anderweitige Dokumente (z.B. digital) fallen wohl nicht mehr darunter.
Und wenn du auf dem Rathaus ein Auszug aus dem melderegister holst, musst du ja auch dasfür bezahlen ohne das der zuständige Amtsleiter wegen Vorteilsnahme im Knast geht. Rein rechtlich sind beide Sachen meine ich gleich zu sehen.
Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |