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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 388656 | ||
Datum | 27.02.2007 17:54 MSG-Nr: [ 388656 ] | 21410 x gelesen | ||
Hallo Martin, ein sogenannter "getarnter" KdoW ist zum Führen einer SoSi-Anlage berechtigt und zwar egal in welchem Betriebszustand. Ob der Fahrzeugführer sein Magnetblaulicht bei Normalfahrten in nicht eingeschaltetem Zustand auf dem Dach belässt oder es im Innenraum verstaut ist zunächst mal ihm überlassen. Der vernünftige Nutzer wird seine "Tarnung" aufrecht erhalten und das Blaulicht innen verstauen......es gibt aber bestimmt auch ein paar gaaaanz Wichtige die meine das Teil auf dem Dach belassen zu müssen. Verboten ist es nicht, es hat halt einen gewissen Beigeschmack. Und besonders ärgerlich ist wenn die Kiste irgendwo geparkt wurde und danach ein Blaulicht weniger auf dem Dach hat....soll schon mal vorgekommen sein.;-) MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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