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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388719 | ||
Datum | 27.02.2007 22:18 MSG-Nr: [ 388719 ] | 21355 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Scheewe Ich meine also, ist die Behörde - als DIE FEUERWEHR Nach allgemeiner Auffassung ist die Feuerwehr keine Behörde. Das aber nur am Rande .. ;-) Geschrieben von Michael Scheewe Ist die Behörde dazu berechtigt? Die Feuerwehr ist nicht dazu berechtigt. Entscheidend ist dafür die StVZO: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten sind auch nicht nach § 70 Abs. 4 StVZO erlaubt. Gruß Sven | ||||
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