alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher in Vereinsheimen7 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388727
Datum27.02.2007 22:58      MSG-Nr: [ 388727 ]8205 x gelesen

Wenn es als Wohnhaus gebaut wurde, liegt jetzt eine Nutzungsänderung vor. Dies muß beim zuständigen Bauamt beantragt werden. (Jeweilige Landesbaugesetze) Dafür werden Auflagen erstellt.
Alle Räume die zum Aufenthalt dienen, müssen dann einen Fluchtweg haben, der direkt ins Freie geht oder in einen geschützen Raum/Treppenraum. Damit ist nicht der einzige Zugang zu den Räumen gemeint Gefangene Räume dürfen nicht zum Aufenthalt genutzt werden.
Bei vielen Kreisen kannst du dir die Bauordnungen und Vorschriften des vorbeugenten Brandschutzes herunterladen. Dort bekommst du auch die für dieses Objekt richtigen Infos.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.120


Feuerlöscher in Vereinsheimen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt