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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 388746 | ||
Datum | 28.02.2007 01:44 MSG-Nr: [ 388746 ] | 21295 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Heinz Caprano---
Mir sind reichlich gegenteilige Beispiele bekannt... Und dann können die ein Sondersignal draufmachen oder es auch lassen. ...bei denen genau das dann die interessante Frage ist. Rein praktisch: "Die Feuerwehr" kauft einen roten PKW. Der wird zugelassen. Als PKW, dessen Halter halt zufällig die jeweilige Gemeinde ist. Dann kommt der PKW in die (ggf. Fw-eigene) Werkstatt, dort wird die SoSi-Anlage und das FuG eingebaut, ausserdem wird das Gemeindewappen auf die Tür geklebt sowie die Notrufnummer und vielleicht noch der eine oder andere nette "Feuerwehr"-Schriftzug. Danach fährt das Fahrzeug jahrelang durch die Gegend, ohne dass irgendjemand irgendwas beanstandet. Warum auch, ist ja ein Fw-Auto (sieht man doch!) und ein Fw-Auto hat natürlich auch blaue Lampen auf dem Dach. Preisfrage an die Leute mit kommentierter StVZO: Ist das so OK oder fährt das Auto ggf. jahrelang ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend? Gruß, Henning | ||||
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