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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutzübung in Hotels- vorgeschrieben? | 6 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 388771 | ||
Datum | 28.02.2007 11:13 MSG-Nr: [ 388771 ] | 4771 x gelesen | ||
Brandschutzübungen im Sinne von Löschübungen sind meines Wissens nicht für Hotels vorgeschrieben. Schon garnicht regelmäßig. Damit kann ich Dir allerdings auch keinen schriftlichen Beleg dafür liefern, denn im deutschen Recht wird sinnvollerweise nun mal nicht aufgezählt, was man nicht machen muß. Im Einzelfall hat der VB / das Bauamt aber im Rahmen der Baugenehmigung üblicherweise das Recht, Belege dafür zu fordern, daß das vorgelegte Brandschutzkonzept auch klappt. Eine Räumungsübung, mit deren Ergebnis der Nachweis geführt wird das die entsprechenden Berechnungen auch funktionieren, könnte dann (einmalig) dazugehören. Dabei muß allerdings natürlich auch der Aufwand angemessen sein. Ein Stützfeuer, damit auch ein paar Sprinkler im Gebäude auslösen wäre in der Regel nicht angemessen ;-). Im Sinne einer Räumungsübung könnte man für ein Gebäude, das so unübersichtlich ist das es auch Flucht- und Retungswegepläne erfordert, eine entsprechenden Unterweisung einschließlich Räumungsübung für das Personal für erforderlich halten. Das ließe sich dann aus Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung herleiten. Hilft Dir das weiter? Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Führung. Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles. Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 | ||||
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