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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeitszeitverordnug9 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388896
Datum28.02.2007 22:20      MSG-Nr: [ 388896 ]5107 x gelesen

Da das Problem mit Nebenbeschäftigung und Firmen nebenher schon immer bestanden hat, haben ja so viele Ehefrauen der Kollegen eine Firma angemeldet. In der darfst du ohne irgeneine Beschränkung mitarbeiten. Selbst die EU-Reglung nimmt diese Mitarbeit im Familienbetrieb von der Zeitregelung aus.
Im Endefekt war diese Lösung die Begründung meines heutigen Arbeitsplatzes. Nur das ich heute fest bei meiner Frau angestellt bin.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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