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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg389045
Datum01.03.2007 19:51      MSG-Nr: [ 389045 ]21391 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyDringend geboten lass ich mir ja ganz evtl. noch gefallen, aber was daran ein Fahrzeug im Sinne des § 35 StVO geschweige denn hoheitlich sein soll, erschliesst sich mir bis heute nicht. Das wird erst interessant, wenn es da mal zum Unfall kommt :-)

Ist das selbe wie beim Notfallmanager der DB AG, beim Stadtwerke-Entstörungsdienst für Abwasser, beim Feuerwehrpressesprecher,...

m.W. gibt es eine Rechtsprechung die dahin zielt, daß wer SoSi nach §38 Abs. 1 StVO einsetzt wohl auch Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO zugesprochen bekommt, auch wenn er nicht zum Kreis der im 35er genannten Gruppierungen gehört.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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