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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 389396 | ||
Datum | 04.03.2007 14:32 MSG-Nr: [ 389396 ] | 17619 x gelesen | ||
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Geschrieben von Eberhard Conrad Nun ja, was einen nervt oder nicht steht auf einem anderen Blatt aber wenn zwei mal die Woche zu einer Ölspur alarmiert wird, dann sollte man sich schon fragen ob das noch für eine rein Freiwillige Feuerwehr "ertragbar" ist - Die Frage ist in meinen Augen sehr leicht zu beantworten. Geschrieben von Eberhard Conrad Das Papier dies nicht so sieht leuchtet ein aber "Feuerwehr" besteht immer noch aus Menschen - rein für die FF gedacht. Für mich leuchtet das nicht so ein. Ich werde auch nicht müde, die Meinung zu vertreten, dass das Gerichtsurteil einfach eine Fehlentscheidung ist, die dringend vom Gesetzgeber klargestellt werden muss. Geschrieben von Eberhard Conrad Das eine BF oder HW anders arbeiten kann sieht ja wohl jeder ein aber wenn dann zweimal die Woche der Hugo geht und in der Dorfschmiede läuft nix mehr weil alle Straße fegen sind - und sich dann wundern warum man Mitgliederschwund hat. Richtig. Das ist nur EIN Grund, warum diese Situation nicht tragbar ist. Es wurden ja bereits mehrere genannt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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