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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BVerfG-Urteil zur Ballungsraumzulage für Beamte | 5 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 389705 | ||
Datum | 06.03.2007 12:33 MSG-Nr: [ 389705 ] | 4347 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich finde die Entscheidung so rechtens. Es hätte eine Klage welle in allen größeren Städten ausgelöst, und außerdem wäre es m.E. auch ungerecht gegen über den nicht Beamten im öffentl. Dienst, ebenso wie allen anderen Arbeitnehmern. Zmal ja dennoch dazu kommt, das die Beamten unter der Brutto Grenze von 2722? einen 75? Zuschlag bekommen. Die meißten im ÖD- Beschäftigten oder auf dem freien Markt haben so ein Brutto einkommen bei weitem nicht. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter ICQ 494000336 | ||||
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