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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 389869 | ||
Datum | 06.03.2007 20:11 MSG-Nr: [ 389869 ] | 21218 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Allerdings könnte ich mir rein theoretisch auch einen gewissen Nutzen von Wegerecht ohne Sonderrechte vorstellen, z.B. alle fahren mir im Berufsverkehr schön aus dem Weg - solange ich nicht an eine Kreuzung etc. komme,... Oder an eine durchgezogene Linie, eine Sperrfläche, einen Zebrastreifen, Pfeile auf der Straße,... Sonst ist es schon mal Essig mit dem Überholen. Geschrieben von Katja Midunsky Man kann doch nicht den 2. Schritt vor dem 1. machen. Wenn du die Rechtsprechung mal zur Hand hast, lass sie mir doch mal zukommen. War ewig lang her. Da habe ich selbst noch auf der Unität oxydiert... Auslöser war m.W. der Bereich Notfallmanager der DB AG bzw. Notfalleinsatzfahrzeuge von städtischen Verkehrsbetrieben. Du dürftest es da deutlich leichter haben Unterlagen zu finden als ich ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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