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Rubrik | Taktik | zurück | |||
Thema | Kennzeichnung von Wärmebildkameratrupp | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390294 | |||
Datum | 08.03.2007 22:46 MSG-Nr: [ 390294 ] | 7983 x gelesen | |||
Selbstnatürlich, vor allem muß er E-Fackraft sein. Da irrst du aber gewaltig! E-Fachkraft muß nur der WBK-Gerätewart sein, welcher auch die Akkus austauscht. Der Akkuholer muß nur unterwiesen sein. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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