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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warum steht hier die Kameradschaft über dem GMV? | 50 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 393227 | ||
Datum | 26.03.2007 18:29 MSG-Nr: [ 393227 ] | 12639 x gelesen | ||
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Hallo Peter, Geschrieben von Peter Schmid Es heisst doch eindeutig, die Schuld am Unfall wiegt bei beiden gleich schwer. und genau an diesem Punkt liegt mein eigentliches Problem, denn auch Gerichte irren (sonst gäbe es wohl die Möglichkeit der Berufung bzw. der Revision) und ich meine, dass dieses Gericht hier geirrt hat, denn selbst, wenn die PKW-Fahrerin kein unbechriebenes Blatt war, trifft sie in diesem konkreten Fall m. A. n. keinesfalls die selbe Höhe der Schuld wie die Fahrerin des Fw-Fahrzeugs, denn sie hatte eine moderate Geschwindigkeit und war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs und war wie im Gutachten beschrieben in ihrer Sicht beschränkt. Wie kann man da die gleiche Schuld bekommen? Gruß, Sebastian | ||||
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