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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warum steht hier die Kameradschaft über dem GMV? | 50 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 393236 | ||
Datum | 26.03.2007 18:48 MSG-Nr: [ 393236 ] | 12547 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Rak Wie kann man da die gleiche Schuld bekommen? Nun, sie hat auch gegen gewisse Sorgfaltspflichten verstossen. Geschrieben von Sebastian Rak in ihrer Sicht beschränkt Gerade das könnte man auch gegen sie verwenden. Lang lang ists her, aber ich hab bei meinem Führerschein mal gelernt, man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb der halben einsehbaren Strecke anhalten kann. Und gerade wenn, wie in diesem Fall, schon ein SoSi-Fahrzeug zuvor die Kreuzung gequert hat, würde ich besondere Vorsicht erwarten. Eine gewisse Mitschuld ist also durchaus gegeben. Ob diese dann ebenso schwer wiegt, wie die der LF-Fahrerin, darüber lässt sich durchaus diskutieren, aber das Gericht hat nun mal so entschieden. Es steht der Fahrerin ja frei, Rechtsmittel einzulegen. Aber nochmal zurück zum Titel dieses Threads "Kameradschaft steht über GMV". Ich glaube nicht, dass dem so ist, aber du hast dich schon ein wenig im Ton vergriffen und auch schlichtweg Blödsinn verzapft (Wer mit SoSi fährt ist immer schuld) und wohl deshalb so viel Gegenwind abbekommen. Gruß Peter | ||||
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