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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher10 Beiträge
AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen393804
Datum29.03.2007 18:28      MSG-Nr: [ 393804 ]5958 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Andreas Müllermeine Frage : Wo steht geschrieben,ob man für zu Hause einem Feuerlöscher braucht??

meine Antwort: Nirgends, es sei denn, die Baugenehmigung deines Hauses wurde vor 1996 erstellt. Da galt nämlich noch die Heizöllagerstättenverordnung bzw die VbF. Dann wäre entweder ein PG6 (bis 4999ltr Einlagermöglichkeit) oder ein PG 12 (ab 500ltr Einlagermöglichkeit) Bestandteil dieser Baugenehmigung und somit vorgeschrieben. Solltest du über ein Haus bzw Baugenehmigung nach 1996 oder eine Gasheizung (unter 40KW) verfügen, wird dir nirgends ein Feuerlöscher vorgeschrieben.

Geschrieben von Andreas MüllerBin ich verpflichtet mir einen Feuerlöscher zu zu legen??

siehe oben

Geschrieben von Andreas MüllerWer legt das fest??

wiederum siehe oben


mkG
Jörg Wißmann


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