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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mithörfunktion am FME für Führungskräfte | 62 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen | 394319 | ||
Datum | 31.03.2007 21:07 MSG-Nr: [ 394319 ] | 16074 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben ;-) Oh sorry ich vergaß eine Formulierung in meinem Beitrag: [Übertreibung ein:] "sehr spitz betrachtet gilt IMO:..." [Übertreibung aus!] Natürlich gibt es wichtigeres als in den hintersten Gesetzesschubladen nach Begründungen für ein Abschalten der Mithörfunktion zu suchen, aber nach meiner eigenen Beobachtung wird die Mithörschaltung leider immer noch zu oft von einigen Nutzern ( auch und z.T. erst recht in der Öffentlichkeit außerhalb des Übungs- und Einsatzdienstes) als "Hört mal alle her, was heute wieder im Kreis los ist!" benutzt um Aufmerksamkeit zu erlangen. Man möge jetzt über mich herfallen, aber bei Leuten die in der Freizeit nichts besseres zu tun haben als die Nachbarschaft mit "Radio Leitstelle" zu unterhalten, sollt jede nur erdenkliche Rechtsgrundlage aufgetrumpft werden um eine Mithörschaltung am FmE nicht nur technisch zu verhindern. | ||||
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