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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMithörfunktion am FME für Führungskräfte62 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg394369
Datum01.04.2007 00:05      MSG-Nr: [ 394369 ]15965 x gelesen

Hallo Forum, Hallo Ingo,

Geschrieben von Ingo Kammer
Ach ja, sinnvollerweise sollte der Leiter der FW den Feuerwehranwärter unmittelbar nach der Einkleidung, spätestens aber nach Aushändigen des ersten FmE nach förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten.
Nur seltsam das ich in über 30Jahren FW- Tätigkeit in 4 Feuerwehren (2x Hessen, 2x Baden- Württemberg) nie eine solche Verpflichtung unterschreiben musste. :-(

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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