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RubrikSonstiges zurück
ThemaOrden und Abzeichen17 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds395132
Datum04.04.2007 11:57      MSG-Nr: [ 395132 ]10978 x gelesen

Wenn Ehrenabzeichen der Bundeswehr durch das Bundespräsidialamt in die Liste der Orden und Ehrenzeichen aufgenommen wurden - ja. (Dürfte die Regel sein, ich kenne kein Abzeichen, welches die Bundeswehr "ohne" verleihen könnte)

Persönliche Frage: Warum auch nicht?
Muss man seine Leistungen im Dienste der Bundeswehr - und damit Leistungen für unseren Staat verstecken??

Ich würde jeden an den Hals gehen,der das von mir verlangt!!

Gruß
Klaus



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