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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgang - Wieviel Freiraum muß davor sein?12 Beiträge
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern397230
Datum13.04.2007 17:09      MSG-Nr: [ 397230 ]9020 x gelesen

Hallo Alex,

da hast Du vollkommen recht. Steht auch so in allen Bauordnungen aller Länder drin. Es würde ja auch keinen Sinn machen, wenn die Fluchtür bzw. -öffnung doppelt so breit ist wie der zu ihr führende Fluchtweg.

Es gilt die Faustregel: Fluchtwegbreite = mind. Fluchtöffnung


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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