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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldepflicht bei HIV / Hepatitis & Co?44 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds397801
Datum16.04.2007 17:56      MSG-Nr: [ 397801 ]13721 x gelesen

Stefan, wie kommst Du denn da drauf??

Der Dienstarzt unterliegt, wie jeder andere Mediziner der Schweigepflicht.

Er teilt im Falle eines Bewerbers der Dienststelle nur mit: aus meiner Sicht geeignet/nicht geeignet.
WARUM, das erfährt nur der Probant!

Im Falle einer schweren Krankheit, welche die Dienstfähigkeit tangiert entscheidet er, ob der Betroffene weiterhin Dienst, eingeschränkt (Tagesdienst) Dient oder gar keinen Dienst verrichtet.

Er muss auch Empfehlungen für eine etwaige Entlassung in den vorgezogenen Ruhestand aussprechen.

Die Regel dazu sagt (Ich hoffe nicht, dass das innerhalb der letzten Jahre geändert wurde, ansonsten bitte Berichtigung!), dass ein Beamter, der mehr als ein halbes Jahr lang krank ist UND DESSEN GESUNDUNG in absehbarer Zeit nicht prognostiziert werden kann in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen ist.

Einstweiilig heißt, dass ein später gesundeter Beamter wieder zurück geholt werden KANN.
Ist meines Wissens nach noch nie (jedenfalls nicht in Hannover) passiert. Aber möglich wäre es.

Hannover (BF) hat einen hauptamtlichen Dienstarzt, der eine gewaltige Vertrauensstellung einnimmt (nebenbei wirklich zuhören kann, das ist jedenfalls meine Erfahrung) .

Er behandelt auch selber, wenn die Kollegen das wollen (Auch hier wieder: schon ein paar Jahre her, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat)..
Selbst wenn der Kollege bei einem Privatarzt in Behandlung war, so muss er sich (nicht nach einem Schnupfen, hi) bei ihm melden und ER und nur ER entscheidet, ob der Kollege wirklich wieder dienstfähig ist.

Das ist zu meiner Zeit sehr häufig vorgekommen, dass der Hausarzt gesund schrieb und der Dienstarzt nur den Kopf schüttelte und sagte: Ist nicht (oder eben sagte: Noch ein paar Wochen Innendienst).

Und noch etwas ganz wesentliches: Im Beamtenrecht sind Zweitakten verboten, jeder Beamte hat das Recht, seine Akte einzusehen und die Verwaltung hat grundsätzlich und jederzeit Zugriff.

Mit ener Ausnahme: Die G(esundheits)-Akte: Die ist unter Verschluss und auch der Oberbürgermeister kommt da NICHT dran. Keine Chance

Soweit so unklar, Stefan??

Bleibt fröhlich

Klaus



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