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Thema | Horn erschreckt Kradfahrerin | 49 Beiträge | ||
Autor | Andr8é D8., Werdohl / Nordrhein-Westfalen | 398098 | ||
Datum | 18.04.2007 00:51 MSG-Nr: [ 398098 ] | 11651 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Dietmar Reimer Typische Situation, wenn eine von mehreren Fahrspuren einer Fahrtrichtung vor einer Ampel vollkommen frei ist. O.k. Hatte vergessen zu erwähnen das sich der RTW damit auf der Gegenfahrbahn befand. Und da erwartet wohl niemand, dass er einfach so mir rel. hoher Geschwindigkeit überholt wird. Bei einer zweiten Spur hätte es anders ausgesehen, da stimme ich Dir zu. Dann sollte man schon damit rechnen, dass man überholt wird. Geschrieben von Dietmar Reimer Zum Glück läßt die Rechtslage solch angepaßtes Verhalten zu, statt nur an oder aus zu erlauben... Verwaltungsvorschrift zu § 35 StVO bekannt? Falls nicht: "Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und rechtlich zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im geschlossenen Verband [...]" Also, ganz so frei ist die Rechtslage da nicht, auch wenn da "nur" "sollte" steht. Gruß André Die im Forum von mir geposteten Beiträge stellen nur meine private Meinung dar und sind ausschließlich für die Veröffentlichung in diesem Forum bestimmt. | ||||
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