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Thema | Horn erschreckt Kradfahrerin | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 398217 | ||
Datum | 18.04.2007 16:37 MSG-Nr: [ 398217 ] | 11685 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von André Dreweck VerwV zu §35 StVO: "Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und rechtlich zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden." Dieses Pamphlet halte ich persönlich für einen ganz großen Blödsinn. Es gibt so manche Situation, in der ich mich über Vorschriften hinwegsetze, das Einsatzhorn aber völlig unangebracht ist. Man denke meinetwegen an den "nur frei für landwirtschaftlichen Verkehr"-Feldweg mitten in der Pampa nachts um drei -> Sonderrechte für die Durchfahrt, das Blaulicht mag ich mir ja gefallen lassen...aber wozu nun das Horn? Davon ab: "wenn möglich und rechtlich zulässig" - der *völlig* unbegründete, dauerhafte Einsatz der Trompeten von Jericho könnte als Ruhestörung gewertet werden? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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