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RubrikSonstiges zurück
ThemaHorn erschreckt Kradfahrerin49 Beiträge
AutorAndr8é D8., Werdohl / Nordrhein-Westfalen398323
Datum19.04.2007 08:17      MSG-Nr: [ 398323 ]11588 x gelesen

Moin Sebastian,

ich halte auch so manche Gesetze und Verordnungen für totalen Blödsinn, das ändert aber leider nichts an ihrer Gültigkeit.

Und das "wenn möglich und rechtlich zulässig" quasi gegen die VerwV auszulegen halt ich für ein bißchen weit hergeholt. Das ist wohl eher dazu da, einsatztaktische und technische Gründe zu berücksichtigen (wenn ich kein Horn habe, kann ich es nicht einschalten. Prinzipiell ändert das aber nichts an den mir zustehenden Sonderrechten, z.B. den besagten Feldweg zu benutzen).

Und gerade auf dem von Dir besagtem Feldweg mitten in der Pampa: Wen störst Du da mit dem Horn?

Gruß

André


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