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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Person hinter Tür -> Tür öffnen | 45 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 401275 | ||
Datum | 04.05.2007 11:35 MSG-Nr: [ 401275 ] | 16825 x gelesen | ||
Moin Klaus, Quatsch mit Sosse....ehrlich.. Der Vermieter hat NULL Berechtigung in die Wohnung zu gehen...selbst wenn da Mietnomanden drin sind mit hohen Mietschulden. Geschrieben von Klaus Bethge Eben, um das zu verhindern haben wir uns ja durch den Pers.Ausweis oder durch die Polizei versichert, dass der Hilfesuchende berchtigt ist, die Wohnung zu berichtigen. In beiden Fällen habt ihr da nix zu suchen. Und ob BF Vollzugsbeamte sind oder nicht...is total egal. Ich als Mieter würde dich anzeigen, den Vermieter anzeigen und den Polizisten und dir zusätlich ne Dienstaufsichtsbeschwerde vorlegen. Und glaub mir, ich würde Recht bekommen. Ihr habt in der Wohnung, solange es dort nicht brennt oder ein Notfall vorliegt., NIX zu suchen. Ihr habt euch schlicht und ergreifend strafbar gemacht. Die Wohnung bei einem Mietnomanden zu öffnen kann nur über einen rechtskräftiges Urteil zusammen mit dem Gerichtsvollzieher geschehen. Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder Selbstjustiz verübt. Kopfschüttelnde Grüsse Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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