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RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401280
Datum04.05.2007 11:55      MSG-Nr: [ 401280 ]16824 x gelesen

Geschrieben von Peter Kofflerhr habt in der Wohnung, solange es dort nicht brennt oder ein Notfall vorliegt., NIX zu suchen.

Ihr habt euch schlicht und ergreifend strafbar gemacht.

Die Wohnung bei einem Mietnomanden zu öffnen kann nur über einen rechtskräftiges Urteil zusammen mit dem Gerichtsvollzieher geschehen.

Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder Selbstjustiz verübt.


Hallo Peter,

so langsam bin ich verzweifelt. Du hast voll Recht!

Natürlich öffneten wir nie die Wohnung eines Anderen für einen Hausbesitzer, der da unberechtigt hinein wollte..

Genau das aber ist mal passiert (sehr lange her), als sich jemand als der "Wohnungseigentümer" (vulgo: Mieter" ) vorstellte und die Kollegen das im treuen Glauben so hinnahmen..

Auf Grund dieser Erfahrung wurde dann ganz rigide gesagt, dass der Hilfesuchende sich als Berechtigter ausweisen müsse..
Konnte er das nicht, dann haben wir abgebrochen oder eben, wenn hier Zweifel waren, die Polizei um Feststellung der Personalien gebeten.

War das klar und OK, dann, aber auch erst dann! haben wir die Tür geöffnet

Ich war wirklich der Meinung, dass ich das richtig rüber gebracht habe..

Von uns aus kam nur der mit unserer Hilfe in die Wohnung, der dort auch, sagen wir es mal so, gemeldet war.


Die Feuerwehr als Handlungsgehilfe bei zivilen Miet/Nachbarschaftsstreitigkeiten - das geht zu weit und ist auch nicht!


mit freundlichem Gruß
Klaus



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