News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Person hinter Tür -> Tür öffnen | 45 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 401280 | ||
Datum | 04.05.2007 11:55 MSG-Nr: [ 401280 ] | 16824 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler hr habt in der Wohnung, solange es dort nicht brennt oder ein Notfall vorliegt., NIX zu suchen. Hallo Peter, so langsam bin ich verzweifelt. Du hast voll Recht! Natürlich öffneten wir nie die Wohnung eines Anderen für einen Hausbesitzer, der da unberechtigt hinein wollte.. Genau das aber ist mal passiert (sehr lange her), als sich jemand als der "Wohnungseigentümer" (vulgo: Mieter" ) vorstellte und die Kollegen das im treuen Glauben so hinnahmen.. Auf Grund dieser Erfahrung wurde dann ganz rigide gesagt, dass der Hilfesuchende sich als Berechtigter ausweisen müsse.. Konnte er das nicht, dann haben wir abgebrochen oder eben, wenn hier Zweifel waren, die Polizei um Feststellung der Personalien gebeten. War das klar und OK, dann, aber auch erst dann! haben wir die Tür geöffnet Ich war wirklich der Meinung, dass ich das richtig rüber gebracht habe.. Von uns aus kam nur der mit unserer Hilfe in die Wohnung, der dort auch, sagen wir es mal so, gemeldet war. Die Feuerwehr als Handlungsgehilfe bei zivilen Miet/Nachbarschaftsstreitigkeiten - das geht zu weit und ist auch nicht! mit freundlichem Gruß Klaus | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|