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Berufsfeuerwehr
RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW401403
Datum04.05.2007 17:53      MSG-Nr: [ 401403 ]16815 x gelesen

Tach,

Geschrieben von Klaus BethgeDas musst DU meine Dienststellenleitung fragen. Grundlage war wohl, einem hilfesuchenden Bürger schnell zu helfen..

Und Du hast brav immer die Befehle ausgeführt ohne mal kurz an die gültige Rechtslage zu denken? Mutig (oder übermutig?).

Geschrieben von Klaus BethgeEben, um das zu verhindern haben wir uns ja durch den Pers.Ausweis oder durch die Polizei versichert, dass der Hilfesuchende berchtigt ist, die Wohnung zu berichtigen.

Na jetzt aber. Was ist wenn der Inhaber des Ausweises auch einen Reisepass hat und aus irgend einem Grund nur in diesen Reisepass die Adresse beim Umzug hat ändern lassen??

Geschrieben von Klaus BethgeAußerdem vergisst DU, das die BF eine Vollzugsbehörde ist.

Was Dich NICHT berechtigt, bei irgendwem die Tür zu öffnen.

Ganz zu schweigen von der Türöffner für den Vermieter beim Mietnomaden. Da brauchst Du einen vollstreckbaren Titel...

Gruss
Christian


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... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

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