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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Person hinter Tür -> Tür öffnen | 45 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 401525 | ||
Datum | 05.05.2007 09:33 MSG-Nr: [ 401525 ] | 16942 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler Geschrieben von Klaus BethgeWo steht das geschrieben?? Bitte Gesetzestext?! Hallo Peter und alle Leser, offensichtlich lässt das Thema mich nicht los, hi Peter, jede größere Stadt hat eine Rechtsabteilung, in Hannover ein eigenes Amt - und die klopfen die Dinge sehr genau auf Rechtsmäßigkeit ab.. Keine Stadt/Gemeinde kann es sich leisten, dem klagefreudigen Bürger eine Steilvorlage zu bieten. Wenn diese Dinge (Thema ist ja das Öffnen von Türen) bei uns so gehandhabt wurden/werden, dann ist das vorher von den Hausjuristen - Fachgebiet Verwaltungsr. -sehr sehr genau unter die Lupe genommen worden. Geschrieben von Peter Koffler Klaus, deine Aussagen waren im ersten Moment widersprüchlich und nicht richtig aufzufassen. Wir haben uns ja weiter oben im Thread ja schon korrigiert. Peter, hier sprichst Du ein generelles Thema in diesem Forum an: Es ist richtig, dass man sehr oft einen herausgezogenen Text überliest und sich dann fragt, was der Schreiber eigentlich sagen wolle. Das ist mir sehr häufig so gegangen und ich habe mir dann erst einmal den Text zurück geblättert, um den Sinn zu verstehen. Geschrieben von Peter Koffler Geschrieben von Klaus BethgeEs sei, sie agiert als Amtshilfe für einen Gerichtsvollzieher oder die Polizei) Bingo!Peter, gestern erwähnte ich unter Zitieren der Gesetzespassage, dass die BF eine Vollzugsbehörde mit polizeilichen Aufgaben sei.. Warum soll sie nicht für den Gerichtsvollzieher tätig werden?? Auch das, siehe zuvor - mit Sicherheit durch das Rechtsamt überprüft.. Hier mal spezielle ür unsere Kameraden der FF, wie weitgehend die Aufgaben einer BF sind: Ich war nicht nur Vollzugsbeamter nach SOG (Sicherheits- und Ordnungnsgesetzt, was immer so herrlich falsch als das "Polizeigesetz" bezeichnet wird), sondern auch nach PsychKG. Die BF hat die Einweisung der psychischen Kranken vorgenommen, die KTW/RTW hatten zu diesem Zwecke Handschellen, Knebelketten und Fixiergurte auf dem Wagen. Oh ja, ich ahne, was jetzt im Forum los sein wird, aber es ist die Wahrheit, ich habe es zu oft machen müssen (und wurde dabei einmal dienstunfähig geprügelt). Eine persönliche Anmerkung: Ich lüge nicht, grundsätzlich nicht, zumal so etwas ja per Telephonanruf geklärt werden könnte. Die Procedere lief wie folgt ab: Ein Arzt (kein Amtsarzt, ein Allgemeinmediziner) ist der Meinung, dass ein Patient vorläufig (was dann später durch einen bestallten Anwalt und das Gericht überprüft werden musste) in die Psychiatrie eingewiesen werden muss. Dann verständigte er die Feuerwehr, die hier als Teil der Gesundheitsbehörde agierte und der A-Dienst (direkt unter dem LvD angesiedelt) kam raus und er als Vertreter der Gesundheitsbehörde und der Arzt entschieden gemeinsam, Einweisung ja oder nein. Oh doch, es ist vorgekommen, dass der Beamte gesagt hat: "Ist nicht" Ob die Geschichte heute noch so abläuft oder ob es da schon wieder einen Wechsel gegen hat, das weiß ich nicht. Aber das ist auch nicht das, was ich ausdrücken wollte. Ich wollte darauf hinweisen, dass die BF sehr viel weitere Befugnisse und Aufgaben hat, als allgemein bekannt.. Was ich auch nicht weiß: Ist das eine reine niedersächsische Sache gewesen oder gibt es das in den anderen Bundesländern auch? Nur eine Schlussbemerkung: Hier kam die Polizei nicht dazu, es sei, es gab Randale an der Einsatzstelle (mal erlebt, dass sich die gesamte Familie zusammen gerottet hat, um uns zu verhauen. Da flogen dann die Migränestäbe!) Immer schön fröhlich bleiben Klaus | ||||
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