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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Sonnenblenden-Blaulicht' zulässig? | 8 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Regensburg / Bayern | 401647 | ||
Datum | 05.05.2007 23:30 MSG-Nr: [ 401647 ] | 9922 x gelesen | ||
Hallo - eine Frage an Leute, die sich auskennen: Wenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? Die Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech. Vorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt? Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut. | ||||
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