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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Sonderrechte mal anders | 58 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 402123 | ||
Datum | 08.05.2007 16:32 MSG-Nr: [ 402123 ] | 19195 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Bethge Klare Aussage der Dame im Fraktionsbüro: MdL genießen diplomatischen Status. Um es auf der sachlichen, emotionslosen Ebene zu halten. Diplomaten haben zwingend zwei Voraussetzungen: - einen Entsendestaat, - einen Empfangstaat, Um dann an Ihre Immunität zu gelangen, müssen sie vom jeweiligen Empfängerstaat auch akkreditiert werden. MdB und MdL können auch schlecht als Diplomaten im eigenen Land arbeiten. Es handelt sich um gewählte Vertreter des Volkes. Diplomaten sind jedoch Regierungsbeauftragte. Sie können also in ihre gewählten Funktion keinen diplomatischen Status in D erreichen. Ebenfalls kann eine diplomatische Immunität nicht vom Empfangsstaat aufgehoben werden. Allerdings kann für einen MdB und MdL der Bundes- oder Landtag im Zuge von Ermittlungen die Immunität des Mitgliedes aufheben. Geht aber nur, da es sich um eine parlamentarische (politische) Immunität handelt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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