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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Multimedia-Oase auf Kosten des Brandschutzes? | 5 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 402424 | ||
Datum | 10.05.2007 08:27 MSG-Nr: [ 402424 ] | 4521 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter Lössl Dies ist ein klarer Verstoß gegen die in allen Landesbauordnungen verankerte Pflicht, Gebäude nicht nur so zu errichten sondern auch zu ändern und instand zu halten, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Ich habe mir gerade mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines solchen Deutschlandkabelanbieters angesehen. Interessanterweise wird die Wiederherstellung brandschutztechnischer Trennungen nicht direkt als Kundensache ausgewiesen. Aber: >>7.2. Im Übrigen haftet Kabel Deutschland bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.<< Vertragspflicht ist die primär die Bereitstellung? Aber: >>7.1. Kabel Deutschland haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Kabel Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.<< Also: Kein Problem, wenn jemand dadurch umkommt oder verletzt wird muß Deutschlandkabel dann doch haften... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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