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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFaszinierend: Leiterrettungen über 8 m Höhe sind 'nicht mehr zulässig'11 Beiträge
AutorSven8 R.8, Brakel / NRW402477
Datum10.05.2007 18:56      MSG-Nr: [ 402477 ]6293 x gelesen

Hallo
Wesentlich anderes steht auf der HP nun auch nicht. Fakt ist das der zweite Rettungsweg gegeben sein muss (Landesbauordnung)sei es nun baulich oder eben über fahrbare Treppen der Feuerwehr. Problematisch in diesem Zusammenhang ist wohl auch der § 1 des FSHG NRW " (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen
öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten,..." Eigentlich fehlt hier wohl das Hubrettungsgerät wenn die Vereinbarung mit der Nachbargemeinde nicht sicher ist.

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