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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Faszinierend: Leiterrettungen über 8 m Höhe sind 'nicht mehr zulässig' | 11 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 402477 | ||
Datum | 10.05.2007 18:56 MSG-Nr: [ 402477 ] | 6293 x gelesen | ||
Hallo Wesentlich anderes steht auf der HP nun auch nicht. Fakt ist das der zweite Rettungsweg gegeben sein muss (Landesbauordnung)sei es nun baulich oder eben über fahrbare Treppen der Feuerwehr. Problematisch in diesem Zusammenhang ist wohl auch der § 1 des FSHG NRW " (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten,..." Eigentlich fehlt hier wohl das Hubrettungsgerät wenn die Vereinbarung mit der Nachbargemeinde nicht sicher ist. | ||||
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