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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaHydranten spülen8 Beiträge
AutorThom8as 8K., Geisenheim / Hessen404872
Datum25.05.2007 08:30      MSG-Nr: [ 404872 ]7783 x gelesen

Hallo,

die Verpflichtung der Kommune, für Brandschutzzwecke die Wasserversorgung bereit zu stellen, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesgesetz.
Die Unterhaltung des Netzes ergibt sich aus dem DVGW Arbeitsblatt 331.
Der empfohlene Überprüfungszyklus wurde nun von zwei Jahren auf vier Jahre angehoben.

Prüfungen:
Die Überprüfung der Hydranten obliegt dem Wasserversorger. Dieser kann jedoch mit der Gemeinde Absprachen hinsichtlich der Übernahme von Leistungen treffen.
Gemäß DVGW-Merkblatt W 331 sollen folgende Prüfungen in einem Turnus von etwa vier Jahren erfolgen.
Prüfungen an Überflurhydranten:
? Korrosion an sichtbaren Teilen
? Spülen
? Leichtgängigkeit der Hauptabsperrung (Spindel)
? Entleerung des Mantelrohrs
? Kontrolle des Fallmantels und der Deckkapseln
? Dichtigkeit
Prüfungen an Unterflurhydranten:
? Beschilderung
? richtiger Sitz des Deckels der Straßenkappe
? leichtes Öffnen des Deckels der Straßenkappe
? Verschmutzung der Straßenkappe
? Unversehrtheit der Klauen
? Spülen
? Leichtgängigkeit der Hauptabsperrung (Spindel)
? Dichtigkeit
? Entleerung
? Winterfestigkeit
Gruß
Thomas Kempenich



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