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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSchreiben des StMI Bayern zu Werbung auf Feuerwehrfahrzeugen11 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar406659
Datum03.06.2007 08:47      MSG-Nr: [ 406659 ]5807 x gelesen

Geschrieben von ---Bayrisches IM--- Für die Anbringung der Homepageadresse der Feuerwehr am Fahrzeug gilt im Übrigen das Gleiche wie für die sonstige Werbung an Feuerwehrfahrzeugen. Also eine sehr dezente Kennzeichnung, damit das äußere Erscheinungsbild eines Feuerwehrfahrzeuges nicht darunter leidet. Wir sehen dies als erfüllt an, wenn diese Kennzeichnung (Schriftgröße) nicht größer ist als die Beschriftung der beiden vorderen Fahrzeugtüren mit "Freiwillige Feuerwehr XXX".

und hier geht IMO wieder die absolut überflüssige Paragraphenreiterei los.

warum soll das äußere Erscheinungsbild leiden?

Was ist mit Feuerwehren die über Fahrzeugbeschriftungen Mitglieder / Zivis suchen ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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