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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 407217 | ||
Datum | 05.06.2007 10:58 MSG-Nr: [ 407217 ] | 28950 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino - dann über eine Änderung der StVZO § 52 /4) indem man da schlicht Fw und RD ergänzt (dann ist nämlich alles weitere problemlos). Ist es eigendlich auch so, wenn man sich auf Produkte nach §53 STVZO beschränkt, hier erhältlich: http://www.fg-haensch.de/index.php?parent=87&idcat=246&subidcat=97&sub=103&idlang=1 Die sind lt. KBA für alle Fahrzeuge freigegeben und zulassungsfrei. Entsprechende Bescheinigungen liegen mir vor. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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