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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 407218 | ||
Datum | 05.06.2007 11:11 MSG-Nr: [ 407218 ] | 28825 x gelesen | ||
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Hallo! Wenn die wie hier angebracht muss in SH z.B. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen: Geschrieben von ---FUK-Nord--- Der Anbau der zusätzlichen Warneinrichtungen ist in die Fahrzeugpapiere mit dem Vermerk "Ausnahmegenehmigung von § 49 a für zusätzliches Heck-Warnsystem mit gelben Blinkleuchten durch Erlass MWTV ? VII 425 ? Aktenzeichen: 621.513.55-0 erteilt" einzutragen. Somit muss man auch wieder beim TÜV antanzen. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel | ||||
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